Der teuerste Fehler bei einem Umzug ist nicht der falsche Betrieb, sondern der fehlende Halteplatz. Steht der Möbelwagen achtzig Meter entfernt in der zweiten Reihe, tragen vier Personen jeden Karton diese achtzig Meter – und Sie bezahlen die Zeit. Im Aargau kommt eine Schwierigkeit dazu, die es in einem Kanton mit einer grossen Stadt nicht gibt: Es gibt nicht eine Regel, sondern 196.
Warum es keine eine Antwort gibt
Für das Reservieren von Parkfeldern gibt es im Kanton Aargau keine einheitliche Regelung. Zuständig ist die jeweilige Gemeinde, und Fristen, Gebühren und Zuständigkeiten gehen zwischen den 196 Gemeinden weit auseinander.
Das ist der Grund, warum hier keine Frankenbeträge für „den Aargau“ stehen. Ratgeber, die solche Zahlen nennen, haben sie aus einer einzelnen Gemeinde genommen und auf den Kanton verallgemeinert. Wer danach plant, hat in der falschen Gemeinde entweder zu viel Vorlauf eingerechnet oder – teurer – zu wenig.
Belegen lassen sich die Regelungen der beiden grössten Städte. Sie zeigen zugleich, wie unterschiedlich der Aargau das Thema angeht: Baden reguliert die Parkfelder, Aarau den Güterumschlag.
Baden: fünf Arbeitstage, elektronisch
Baden ist mit rund 23’900 Einwohnerinnen und Einwohnern die grösste Gemeinde des Kantons und diejenige mit der klarsten Frist. Wer dort ein Parkfeld absperren will, muss das Gesuch elektronisch einreichen – und zwar rechtzeitig.
Parkfeld absperren, Stadt Baden
- Vorlauf
- mindestens fünf Arbeitstage
- Gesuchsweg
- elektronisch bei der Stadtpolizei Baden
- Zuständig
- Stadtpolizei Baden
- Gebühr
- Die Bewilligungsgebühr richtet sich nach der Gebührenverordnung der Stadtpolizei Baden.
- Zusätzlich
- Bei der Absperrung gebührenpflichtiger Parkplätze werden zusätzlich die entfallenden Parkeinnahmen verrechnet.
Quelle:Stadt Baden, Bewilligungen Verkehr· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Der zweite Punkt ist der, den fast alle übersehen: Bei gebührenpflichtigen Parkplätzen kommen zur Bewilligungsgebühr die entfallenden Parkeinnahmen dazu. Für zwei Felder über einen ganzen Umzugstag in einer bewirtschafteten Zone ist das kein Rundungsfehler, sondern ein eigener Posten.
Fünf Arbeitstage sind ausserdem nicht fünf Tage. Liegt ein Wochenende dazwischen, sind es sieben Kalendertage; kommt ein Feiertag dazu, acht oder neun. Rechnen Sie vom Umzugstag rückwärts und in Arbeitstagen.
Quelle:Stadt Baden, Bewilligungen Verkehr· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Aarau: der Güterumschlag in der Altstadt
Der Kantonshauptort regelt es anders. Der Engpass ist hier nicht das einzelne Parkfeld, sondern die Zufahrt in die Altstadt.
In der Aarauer Altstadt ist der Güterumschlag nur zu festgelegten Zeiten gestattet.
Wer ausserhalb dieser Zeiten zügeln muss, benötigt eine Tagesbewilligung der Stadtpolizei Aarau.
Praktisch heisst das: Wer in der Aarauer Altstadt ein- oder auszieht und den Umzug nicht in das erlaubte Zeitfenster legen kann, muss die Tagesbewilligung vorher einholen. Das ist der Punkt, an dem Umzüge in Aarau am häufigsten scheitern – der Wagen steht bereit, die Zufahrt ist gesperrt, und die Bewilligung fehlt.
Güterumschlag Altstadt, Stadt Aarau
- Regel
- In der Aarauer Altstadt ist der Güterumschlag nur zu festgelegten Zeiten gestattet.
- Ausserhalb der Zeiten
- Wer ausserhalb dieser Zeiten zügeln muss, benötigt eine Tagesbewilligung der Stadtpolizei Aarau.
- Zuständig
- Stadtpolizei Aarau
- Bearbeitung Parkbewilligung
- zwei Arbeitstage
Quelle:Stadt Aarau, Wohnen und Umziehen· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Quelle:Stadt Aarau, Wohnen und Umziehen· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
So gehen Sie in Ihrer Gemeinde vor
Fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung oder der Regionalpolizei am Zielort nach, sobald der Umzugstermin steht. In kleineren Gemeinden ist häufig gar keine Bewilligung nötig, in den Städten dagegen schon – und dort mit Vorlauf.
- Beide Adressen prüfen. Auszug und Einzug können in verschiedenen Gemeinden liegen – und im Aargau häufig sogar in verschiedenen Kantonen. Jede Seite hat ihre eigenen Vorschriften.
- Bei der Gemeinde nachfragen, sobald der Termin steht. Fragen Sie konkret: Braucht es für einen Möbelwagen eine Bewilligung, wie lange dauert die Bearbeitung, und was kostet sie? In kleineren Gemeinden ist die Antwort oft, dass nichts nötig ist.
- Bedarf bestimmen. Ein Möbelwagen belegt in der Regel zwei aneinandergrenzende Felder. Notieren Sie Strasse, Hausnummer und ob die Felder gebührenpflichtig sind.
- Frist in Arbeitstagen zurückrechnen. Wo eine Frist gilt, sind es Arbeitstage. Feiertage verlängern sie.
- Am Umzugstag prüfen. Stehen die Tafeln? Ist trotzdem ein Fahrzeug im Feld, informieren Sie die zuständige Polizeistelle – nur mit gültiger Bewilligung kann es umgesetzt werden.
Die vier häufigsten Fehler
- Die Regel der einen Gemeinde auf die andere übertragen. Was in Baden gilt, gilt in Möhlin nicht, und umgekehrt. Im Aargau ist das keine Ausnahme, sondern die Grundsituation.
- Nur eine Seite bedacht. Auszug und Einzug brauchen je eine eigene Abklärung. Führt der Umzug aus dem Aargau nach Zürich oder Basel, gelten am Zielort andere und meist strengere Regeln.
- Kalendertage statt Arbeitstage gerechnet. Fünf Arbeitstage sind mit einem Wochenende dazwischen schon sieben Kalendertage.
- Angenommen, der Umzugsbetrieb erledige das automatisch. Manche Betriebe übernehmen die Abklärung als Zusatzleistung, andere nicht. Klären Sie das ausdrücklich – im Anfrageformular können Sie die Parkbewilligung ankreuzen.
Wie sich Stockwerk, Lift und Zufahrt insgesamt auf den Aufwand auswirken, steht im Ratgeber Was einen Umzug im Aargau teuer macht. Den zeitlichen Ablauf mit allen Fristen finden Sie in der Umzugscheckliste für den Aargau.