Ein Umzug scheitert selten am Umzugstag. Er scheitert an einer Frist, die drei Wochen vorher verstrichen ist. Diese Liste ist deshalb nach Zeitpunkten geordnet und nicht nach Themen – mit den Fristen, die im Kanton Aargau tatsächlich gelten.
8 Wochen vorher
- Kündigung prüfen und einreichen. Die Frist steht im Mietvertrag, üblich sind drei Monate auf einen ortsüblichen Termin. Schriftlich, eingeschrieben, und bei Familienwohnungen von beiden Ehegatten unterschrieben – sonst ist sie ungültig.
- Umzugstermin festlegen. Wenn irgend möglich ein Wochentag in der Monatsmitte. Das ist der wirksamste einzelne Hebel, sowohl für die Verfügbarkeit als auch für den Preis.
- Offerten einholen. Mit vollständigen Angaben zu Stockwerk, Lift, Zufahrt und Volumen an beiden Adressen. Unvollständige Angaben führen zu Offerten, die am Umzugstag nicht mehr stimmen.
- Ferien oder freie Tage eintragen. Rund um den Umzugstag, nicht nur an ihm.
4 Wochen vorher
- Umzugsbetrieb definitiv beauftragen. Schriftlich, mit klarem Leistungsumfang und der Frage, was bei Mehraufwand gilt.
- Bewilligung abklären – für beide Adressen. Fragen Sie bei beiden Gemeinden nach, ob für einen Möbelwagen eine Bewilligung nötig ist. Im Aargau ist das kommunal geregelt und deshalb je Gemeinde verschieden. Führt der Umzug in eine Stadt ausserhalb des Kantons, gelten dort eigene und meist längere Fristen.
- Aussortieren beginnen. Keller, Estrich, Garage. Was jetzt wegkommt, muss nicht transportiert werden – das ist die einzige Ersparnis, die keinen Kompromiss verlangt.
- Entsorgung und Endreinigung organisieren. Beides lässt sich mit dem Umzug über dieselbe Anfrage vergeben.
- Strom, Wasser, Kehricht und Internet ummelden. Im Aargau kommunal organisiert – was in der einen Gemeinde das Elektrizitätswerk erledigt, läuft in der nächsten über die Gemeindeverwaltung. Der Internetanschluss hat die längste Vorlaufzeit von allen; kümmern Sie sich jetzt darum.
2 Wochen vorher
- Bewilligung beantragen, wo eine nötig ist. Die Stadt Baden verlangt mindestens fünf Arbeitstage – das sind Arbeitstage, nicht Kalendertage. Mit einem Wochenende dazwischen wird daraus eine Woche, mit einem Feiertag mehr.
- Post-Nachsendeauftrag einrichten. Kostenpflichtig, aber die Massnahme mit dem grössten Nutzen pro Aufwand: Sie fängt genau die Absender ab, die man beim Aufzählen vergisst.
- Packen beginnen. Zimmerweise, beschriftet nach Zielraum und nicht nach Inhalt. Der Umzugsbetrieb stellt die Kartons dorthin, wo es draufsteht.
- Abnahmetermin vereinbaren und dem Reinigungsbetrieb mitteilen, damit die Reinigung rechtzeitig davor liegt.
Die letzte Woche
- Zugang zu beiden Wohnungen sicherstellen. Schlüssel, Lift reservieren, Tiefgaragentor.
- Kühlschrank leeren und abtauen, Waschmaschine entleeren und Transportsicherung einsetzen.
- Wertsachen und Dokumente separat legen. Sie gehören nicht in den Möbelwagen, sondern in die eigene Tasche.
- Erste-Hilfe-Karton packen: Werkzeug, Kaffee, Toilettenpapier, Ladekabel, Bettwäsche. Er wird zuletzt eingeladen und zuerst ausgeladen.
Umzugstag
- Halteplatz prüfen. Stehen die Tafeln? Steht trotzdem ein Fahrzeug im Feld, informieren Sie die zuständige Polizeistelle – nur mit gültiger Bewilligung kann es umgesetzt werden.
- Zählerstände ablesen und mit Datum fotografieren, in der alten und in der neuen Wohnung.
- Wohnung nach dem Ausräumen kontrollieren: Keller, Estrich, Balkon, Briefkasten, Garage.
- Übergabeprotokoll unterschreiben – aber erst, wenn es stimmt. Was einmal unterschrieben ist, lässt sich nur schwer korrigieren.
Nach dem Umzug – die 14-Tage-Frist
Die einzige gesetzliche Frist nach dem Umzug, und die einzige, die im ganzen Kanton gleich lautet: 14 Tage ab dem Datum der Adressänderung, nach dem Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau (RMG). Sie gilt für Zuzug, Wegzug und den Umzug innerhalb derselben Gemeinde.
- Ummeldung über eUmzug. Auf ag.eumzug.swiss, über 200 Aargauer Gemeinden sind angeschlossen. Zu- und Wegzug in einem Vorgang.
- Strassenverkehrsamt. Fahrzeug- und Führerausweis laufen separat und werden nicht automatisch nachgeführt.
- Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber. Ausnahmslos selbst zu melden.
- Hund anmelden. Läuft nicht über eUmzug.
- Mietzinsdepot freigeben lassen, sobald die Abnahme ohne Beanstandung erfolgt ist.
Die Einzelheiten zur Meldung stehen im Ratgeber Adresse ummelden im Aargau. Was den Preis bestimmt, steht unter Umzugskosten Aargau.
Quelle:Kanton Aargau, Umzug online melden· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.