Die Ummeldung ist die eine Frist beim Umzug, die im ganzen Kanton gleich lautet – und eine der wenigen, die auch dann läuft, wenn der Umzug selbst längst erledigt ist. Vierzehn Tage, gesetzlich festgeschrieben, unabhängig davon, ob Sie nach Aarau, nach Zurzach oder über die Strasse ziehen.
Die 14-Tage-Frist
Nach dem Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab dem Datum der Adressänderung. Gerechnet wird ab dem Datum der Adressänderung, nicht ab dem Tag, an dem der letzte Karton ausgepackt ist. Wer den Umzug auf ein Monatsende legt, hat die Frist also bis Mitte des Folgemonats.
Die Frist gilt in drei Fällen: beim Zuzug in eine Aargauer Gemeinde, beim Wegzug aus einer und beim Umzug innerhalb derselben Gemeinde. Gerade der letzte Fall wird regelmässig vergessen – ein Wechsel von der einen in die andere Wohnung im selben Ort ist meldepflichtig wie jeder andere.
Meldepflicht im Kanton Aargau
- Frist
- 14 Tage ab dem Datum der Adressänderung
- Rechtsgrundlage
- Register- und Meldegesetz des Kantons Aargau (RMG)
- Online möglich über
- eUmzug, ag.eumzug.swiss
- Teilnehmende Gemeinden
- über 200 Aargauer Gemeinden
- Gebühr
- keine – ausgenommen CHF 31.– für Drittstaatsangehörige
Quelle:Kanton Aargau, Umzug online melden· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Quelle:Kanton Aargau, Umzug online melden· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
eUmzug: wer sie nutzen kann
Der Aargau ist bei eUmzug weit fortgeschritten: über 200 Aargauer Gemeinden sind angeschlossen. Die Meldung läuft rund um die Uhr über ag.eumzug.swiss, und Zu- und Wegzug lassen sich in einem Vorgang erledigen – Sie müssen sich also nicht in der alten Gemeinde ab- und in der neuen separat anmelden.
Voraussetzung ist Volljährigkeit. Nicht möglich ist die Online-Meldung bei Zuzug aus dem oder Wegzug ins Ausland und bei Personen mit einem Nebenwohnsitz. Wer in einen dieser Fälle fällt, meldet sich wie bisher am Schalter der Gemeinde – und sollte dafür einen Termin einplanen, weil viele Gemeinden inzwischen nur noch nach Voranmeldung bedienen.
Bezahlt wird, wo eine Gebühr anfällt, direkt online per Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PostFinance.
Quelle:E-Government Aargau, eUmzug· abgerufen am 28. Juli 2026.Amtliche Angaben können sich ändern – verbindlich ist die zuständige Stelle.
Was Sie bereithalten müssen
Für die Meldung – online wie am Schalter – brauchen Sie folgende Angaben und Dokumente:
- Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung
- Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit zusätzlich Ausländerausweis, Reisedokument und Geburtsurkunde
Der Mietvertrag ist der Punkt, an dem es am häufigsten hakt. Wenn Sie zur Untermiete wohnen oder gar keinen eigenen Vertrag haben, verlangen die Gemeinden eine schriftliche Zustimmung von Hauptmieterin oder Hauptmieter und Eigentümerschaft. Das lässt sich nicht in fünf Minuten beschaffen – kümmern Sie sich früh darum.
Wenn der Umzug über die Kantonsgrenze führt
Im Aargau ist das der häufige Fall. Der Kanton grenzt an sieben weitere und an Deutschland, und die Regionen orientieren sich nach aussen: aus dem Fricktal nach Basel, aus dem Limmattal nach Zürich, aus dem Freiamt nach Zug und Luzern.
eUmzug funktioniert auch über Kantonsgrenzen hinweg, sofern beide Gemeinden angeschlossen sind – die Plattform ist inzwischen in einer grossen Mehrheit der Kantone verfügbar. Ist die Zielgemeinde nicht dabei, melden Sie sich im Aargau online ab und in der neuen Gemeinde am Schalter an. Die 14-Tage-Frist des Aargauer Melderechts gilt für den Wegzug weiterhin; für die Anmeldung gilt die Frist des Zielkantons, und die ist nicht überall gleich lang.
Beim Wegzug ins Ausland ist eUmzug ausgeschlossen. Dann führt kein Weg am Schalter der Wohnsitzgemeinde vorbei.
Was nach der Ummeldung noch ansteht
Mit der Meldung bei der Gemeinde ist es nicht getan. Diese Stellen erfahren nichts automatisch davon:
- Strassenverkehrsamt. Die Adressänderung für Fahrzeugausweis und Führerausweis läuft separat über das Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons.
- Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber. Ausnahmslos selbst zu melden.
- Post-Nachsendeauftrag. Kostenpflichtig und erfahrungsgemäss die Massnahme mit dem grössten Nutzen pro Aufwand – sie fängt genau die Absender ab, die man beim Aufzählen vergisst.
- Strom, Wasser, Kehricht. Im Aargau kommunal organisiert. Was in der einen Gemeinde das Elektrizitätswerk erledigt, läuft in der nächsten über die Gemeindeverwaltung.
- Hund. Die Anmeldung läuft nicht über eUmzug und muss bei der Gemeinde separat erfolgen.
In welcher Reihenfolge das alles ansteht, steht in der Umzugscheckliste für den Aargau. Was am Umzugstag selbst zu klären ist, behandelt der Ratgeber zur Parkbewilligung im Aargau.